Der beim Amtsgericht Warburg (VR 354) eingetragene Verein ist wegen Förderung der Kunst und Denkmalpflege seit seiner Gründung 1977 -zuletzt durch Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes Warburg aus dem Jahre 2004, AZ:345/5700/1502- als gemeinnützig anerkannt.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Für den Jahresbeitrag von 25.-- ? wird den Mitgliedern -außer der steuerabzugsfähigen Spendenbescheinigung- geboten:
Einladung und freier Eintritt zu Ausstellungen und Veranstaltungen im Schlossgebäude,
Ermässigung beim Erwerb von uns herausgegebener Publikationen, Jahresgaben
Für Anfragen oder zur Aufnahme in unseren Verteiler nutzen Sie folgendes Formular:
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