Der beim Amtsgericht Warburg
(VR 354) eingetragene Verein ist wegen Förderung der Kunst und Denkmalpflege seit seiner Gründung 1977 -zuletzt durch Körperschaftsfreistellungsbescheid des Finanzamtes Warburg aus dem Jahre 2004, AZ:345/5700/1502- als gemeinnützig anerkannt.


Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


Für den Jahresbeitrag von 25.-- ? wird den Mitgliedern -außer der steuerabzugsfähigen Spendenbescheinigung- geboten:

Einladung und freier Eintritt zu Ausstellungen und Veranstaltungen im    Schlossgebäude,

Ermässigung beim Erwerb von uns herausgegebener Publikationen, Jahresgaben


Für Anfragen oder zur Aufnahme in unseren Verteiler nutzen Sie folgendes Formular:

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